QS CAP

QS CAP - Ambulant erworbene Pneumonie

Gegenstand des Verfahrens sind ambulant (außerhalb des Krankenhauses) erworbene Pneumonien (Lungenentzündungen) bei Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 18 Jahren.

Pneumonien, die während eines Krankenhausaufenthalts (nosokomial) auftreten, werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.

Eine Pneumonie kann durch verschiedene Krankheitserreger verursacht und durch bestimmte Faktoren (z.B. Zigarettenkonsum, Lebensalter) begünstigt werden.

Die ambulant erworbene Pneumonie ist die häufigste durch eine Infektion bedingte Todesursache in Deutschland. Ca. 255.000 Fälle werden zurzeit pro Jahr im QS-Verfahren erfasst. Davon versterben etwa 13 Prozent der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus.

Ziele des Verfahrens:

  • Verbesserung der Prozessqualität
  • Verringerung der Sterblichkeit

Anhand von 6 Qualitätsindikatoren werden die rechtzeitige und kontinuierliche Durchführung von notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie die Sterblichkeit im Krankenhaus überprüft.

Fachkommission QS CAP

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Prof. Dr. med. Burkhard Bewig, Städtisches Krankenhaus Kiel
  • Dr. med. Christian Freyer, Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide
  • PD Dr. med. Daniel Drömann, UKSH Campus Lübeck
  • Anne Witt, MD Nord
  • Dr. Michael Heukamp, MD Nord

Beratendes Mitglied:

  • Patientenvertreter, N.N.
  • Pflegerat S-H, N.N.

DEQS-Verfahren Service

Geschäftsstelle

Telefon: 04551 893 93 10
Fax: 04551 893 93 18
E-Mail: info@lag-eqsh.de

Weitere Informationen

Rechenregeln, Ausfüllhinweise, FAQ
https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-cap


Patienteninformationen
https://www.g-ba.de/richtlinien/105/

Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein

Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.

Kontakt

Externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären medizinischen Sektor

Die Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird auf Bundesebene durch verschiedene Richtlinien geregelt. Die LAG-eQSH setzt die Qualitäts-sicherungsverfahren (DEQS-Verfahren) und Richtlinien auf Landesebene in Schleswig-Holstein um.

QS PCI

Gegenstand des Verfahrens sind Koronarangiographien und Perkutane Koronarinterventionen ...

Erfahren Sie mehr

QS WI

Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen ...

Erfahren Sie mehr

QS CHE

Gegenstand des Verfahrens sind Cholezystektomien ...

Erfahren Sie mehr

QS NET / QS NET (DIAL)

Gegenstand des Verfahrens sind Dialysen und Nierentransplantationen sowie Pankreastransplantationen ...

Erfahren Sie mehr

QS TX

Gegenstand des Verfahrens sind Transplantationen von Leber, Lunge, Herz, Nieren ...

Erfahren Sie mehr

QS KCHK

Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe an Herzklappen ...

Erfahren Sie mehr

QS KAROTIS

Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe zur Verbesserung des Blutflusses an der Halsschlagader ...

Erfahren Sie mehr

QS CAP

Gegenstand des Verfahrens sind ambulant erworbene Pneumonien ...

Erfahren Sie mehr

QS MC

Gegenstand des Verfahrens ist die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs ...

Erfahren Sie mehr

QS GYN-OP

Gegenstand des Verfahrens sind stationär durchgeführte gynäkologische Operationen ...

Erfahren Sie mehr

QS DEK

Gegenstand des Verfahrens ist die Erfassung von Dekubitalulcera ...

Erfahren Sie mehr

QS HSMDEF

Gegenstand des Verfahrens sind Implantationen, Aggregatwechsel sowie Revisionen/Systemwechsel/ Explantationen von Herzschrittmachern ...

Erfahren Sie mehr

QS PM

Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind ...

Erfahren Sie mehr

QS HGV

Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Hüftendoprothesen ...

Erfahren Sie mehr

QS KEP

Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen ...

Erfahren Sie mehr