QS HSMDEF - Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
Gegenstand des Verfahrens sind Implantationen, Aggregatwechsel sowie Revisionen/Systemwechsel/Explantationen von Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren.
Herzschrittmacher werden bei bestimmten Formen der bradykarden Herzrhythmusstörung (verlangsamter Herzschlag) und bzw. bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz (Herzschwäche/verminderte Pumpleistung des Herzens) eingesetzt. Es können dadurch Symptome gemindert und die Lebenserwartung der Betroffenen erhöht werden.
Die Implantation eines Defibrillators ist angezeigt bei bestimmten Formen von lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen (Arrhythmien) aber ebenfalls bei bestimmten Fällen der chronischen Herzinsuffizienz.
Es bedarf der sorgfältigen kardiologischen Diagnostik, um zu entscheiden, welche Behandlungsmethode bzw. welches Gerät zum Einsatz kommen kann.
Da die Geräte batteriebetrieben werden, ist in Abständen ein Aggregatwechsel vorzunehmen. Zudem können erneute Eingriffe erforderlich werden beispielsweise zur Reparatur des Gerätes, dessen Entfernung oder für einen Systemwechsel.
Ziele des Verfahrens:
- Verbesserung der Indikationsstellung und Systemwahl
- Verbesserung der Prozessqualität
- Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen
Das Verfahren dient der Beurteilung der stationär erbrachten Eingriffe anhand von insgesamt 36 Qualitätsindikatoren. Es teilt sich in die zwei Module Herzschrittmacher (HSM) und Implantierbare Defibrillatoren (DEF), die jeweils nochmals in drei Segmente unterteilt sind (Implantation, Aggregatwechsel und Revision/-Systemwechsel/-Explantation).
Modul Herzschrittmacher
- Implantation: 14 Indikatoren
- Aggregatwechsel: 2 Indikatoren
- Revision/-Systemwechsel/-Explantation: 3 Indikatoren
Modul Implantierbare Defibrillatoren
- Implantation: 12 Indikatoren
- Aggregatwechsel: 2 Indikatoren
- Revision/Systemwechsel/Explantation: 3 Indikatoren
Fachkommission QS HSMDEF
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Dr. Alexander Thiem, UKSH Kiel
- Andrej Wagner, Sana Kliniken Lübeck
- Dr. med. Julia Vogler, UKSH Campus Lübeck
- Dr. Franz Hartmann, AMEOS Klinikum Eutin
- Christine Moser, MD Nord
- Dr. med. Mathias Perthel, MD Nord
Beratende Mitglieder:
- Petra Dennert, Medizinphysikerin, FEK Neumünster/Städtisches Krankenhaus Kiel
- Ernst-Günther Carl, Patientenvertreter, Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V.
- Pflegerat S-H, N.N.
Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.
Externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären medizinischen Sektor
Die Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird auf Bundesebene durch verschiedene Richtlinien geregelt. Die LAG-eQSH setzt die Qualitäts-sicherungsverfahren (DEQS-Verfahren) und Richtlinien auf Landesebene in Schleswig-Holstein um.