QS PM – Perinatalmedizin
Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe) sowie die Früh- und Neugeborenenversorgung (Neonatologie).
Das Verfahren ist unterteilt in zwei Module zur Beurteilung der stationär erbrachten Behandlungen und Geburten und der neonatologischen Versorgung im Krankenhaus.
Qualitätsrelevante Aspekte, die sich auf die medizinische Versorgung der Mutter und des Kindes vor, während und nach der Geburt beziehen, werden Anhand von 19 Qualitätsindikatoren und Kennzahlen beurteilt, die in 3 Listen aufgeführt sind:
- Indikatorenliste Geburtshilfe
- Kennzahlliste Geburtshilfe
- Indikatorenliste Neonatologie
Ziele des Verfahrens:
- Verbesserung der Prozessqualität
- Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen
- Vermeidung schwerwiegender Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen
- Verringerung der Sterblichkeit
Fachkommission QS PM
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Dr. med. Uwe Heilenkötter, Klinikum Itzehoe
- Prof. Dr. med. Alexander Strauss, UKSH Campus Kiel
- Prof. Dr. med. Egbert Herting, UKSH Campus Lübeck
- Dr. med. Reinhard Jensen, Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide
- Julia Zeitz, MD Nord
- Dr. med. Esther von Witzleben-Schürholz, MD Nord
Stellvertreter:
- Dr. Georg Hillebrand, Klinikum Itzehoe
- Dr. Malte Lange, Schön Kliniken Rendsburg
- Dr. Thomas Kunz, Westküstenklinikum Heide
Beratende Mitglieder:
- Patientenvertreter, N.N.
- Pflegerat S-H, N.N.
Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.
Externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären medizinischen Sektor
Die Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird auf Bundesebene durch verschiedene Richtlinien geregelt. Die LAG-eQSH setzt die Qualitäts-sicherungsverfahren (DEQS-Verfahren) und Richtlinien auf Landesebene in Schleswig-Holstein um.