QS PM

QS PM – Perinatalmedizin

Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe) sowie die Früh- und Neugeborenenversorgung (Neonatologie).

Das Verfahren ist unterteilt in zwei Module zur Beurteilung der stationär erbrachten Behandlungen und Geburten und der neonatologischen Versorgung im Krankenhaus.

Qualitätsrelevante Aspekte, die sich auf die medizinische Versorgung der Mutter und des Kindes vor, während und nach der Geburt beziehen, werden Anhand von 19 Qualitätsindikatoren und Kennzahlen beurteilt, die in 3 Listen aufgeführt sind:

  1. Indikatorenliste Geburtshilfe
  2. Kennzahlliste Geburtshilfe
  3. Indikatorenliste Neonatologie

Ziele des Verfahrens:

  • Verbesserung der Prozessqualität
  • Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen
  • Vermeidung schwerwiegender Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen
  • Verringerung der Sterblichkeit

Fachkommission QS PM

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Dr. med. Uwe Heilenkötter, Klinikum Itzehoe
  • Prof. Dr. med. Alexander Strauss, UKSH Campus Kiel
  • Prof. Dr. med. Egbert Herting, UKSH Campus Lübeck
  • Dr. med. Reinhard Jensen, Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide
  • Julia Zeitz, MD Nord
  • Dr. med. Esther von Witzleben-Schürholz, MD Nord

Stellvertreter:

  • Dr. Georg Hillebrand, Klinikum Itzehoe
  • Dr. Malte Lange, Schön Kliniken Rendsburg
  • Dr. Thomas Kunz, Westküstenklinikum Heide

Beratende Mitglieder:

  • Patientenvertreter, N.N.
  • Pflegerat S-H, N.N.

DEQS-Verfahren Service

Geschäftsstelle

Telefon: 04551 893 93 10
Fax: 04551 893 93 18
E-Mail: info@lag-eqsh.de

Weitere Informationen

Rechenregeln, Ausfüllhinweise, FAQ
https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-pm


Patienteninformationen
https://www.g-ba.de/richtlinien/105/

Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein

Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.

Kontakt

Externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären medizinischen Sektor

Die Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird auf Bundesebene durch verschiedene Richtlinien geregelt. Die LAG-eQSH setzt die Qualitäts-sicherungsverfahren (DEQS-Verfahren) und Richtlinien auf Landesebene in Schleswig-Holstein um.

QS PCI

Gegenstand des Verfahrens sind Koronarangiographien und Perkutane Koronarinterventionen ...

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QS WI

Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen ...

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QS CHE

Gegenstand des Verfahrens sind Cholezystektomien ...

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QS NET / QS NET (DIAL)

Gegenstand des Verfahrens sind Dialysen und Nierentransplantationen sowie Pankreastransplantationen ...

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QS TX

Gegenstand des Verfahrens sind Transplantationen von Leber, Lunge, Herz, Nieren ...

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QS KCHK

Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe an Herzklappen ...

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QS KAROTIS

Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe zur Verbesserung des Blutflusses an der Halsschlagader ...

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QS CAP

Gegenstand des Verfahrens sind ambulant erworbene Pneumonien ...

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QS MC

Gegenstand des Verfahrens ist die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs ...

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QS GYN-OP

Gegenstand des Verfahrens sind stationär durchgeführte gynäkologische Operationen ...

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QS DEK

Gegenstand des Verfahrens ist die Erfassung von Dekubitalulcera ...

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QS HSMDEF

Gegenstand des Verfahrens sind Implantationen, Aggregatwechsel sowie Revisionen/Systemwechsel/ Explantationen von Herzschrittmachern ...

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QS PM

Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind ...

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QS HGV

Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Hüftendoprothesen ...

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QS KEP

Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen ...

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