Beschluss des G-BA vom 18.12.2025 über die Beendigung der Erprobung von QS WI
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 beschlossen, das QS Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI) mit der Beendigung der Erprobungsphase nicht fortzusetzen.
Das im Jahr 2017 gestartete Verfahren sollte unter Nutzung verschiedener Datenquellen (QS-Dokumentation, Sozialdaten der Krankenkassen und Einrichtungsbefragung) dazu beitragen, Verbesserungspotentiale bei der Vermeidung von nosokomialen Wundinfektionen zu erkennen und zu nutzen. In der immer wieder verlängerten Erprobungsphase (bis Ende 2025) und auch nach Überarbeitungen in beiden Modulen hat sich das Verfahren im Ergebnis nicht bewährt – ein Regelbetrieb war nicht absehbar.
Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis wurde als ungünstig bewertet. Jährlich mussten in den Kliniken ca. 310.000 Datensätze dokumentiert werden (viele davon mit Abschluss nach einer Frage), von denen jedoch nur ein kleiner Teil (~ 30.000) mit Sozialdaten verknüpft und anschließend ausgewertet wurde (Bundesqualitätsbericht 2025, S. 503). Daneben nennt der G-BA zur Begründung der Beendigung des Verfahrens auch den Zeitverzug der Datenauswertungen und -bewertungen (im Jahr zwei nach Erfassung der Daten) und die geringe Anzahl von als qualitativ auffällig bewerteten Leistungserbringer – sowohl ambulant als auch stationär.
Die grundsätzliche Bedeutung des Themas ist laut G-BA gegeben. Dies wird deutlich durch die Erfassung von nosokomialen Wundinfektionen in anderen QS-Verfahren (QS CHE, QS NET, QS Karotis, QS HSMDEF und QS HGV). Zudem wird im neuen Verfahren QS Sepsis, das zum 01.01.2026 gestartet ist, das Thema Hygiene adressiert.
Für die Leistungserbringer bedeutet die Entscheidung zur Beendigung, dass keine Datenerfassung mehr zu erfolgen hat. Die Datenlieferpflicht für die QS-Dokumentation entfällt ab dem 2. Quartal 2025 – das schließt die Einrichtungsbefragung ein. Bereits vorliegende Daten aus dem Erfassungsjahr (EJ) 2025 werden nicht mehr ausgewertet, etwaige laufenden QS-Maßnahmen eingestellt. Zum Auswertungsjahr 2026 (EJ 2024) wird kein Stellungnahmeverfahren mehr stattfinden, die Leistungserbringer erhalten jedoch noch einen Rückmeldebericht.
Ausführliche Informationen zur Beendigung des QS Verfahrens WI können Sie dem Beschluss sowie den zugehörigen Tragenden Gründen auf der Website des G-BA entnehmen: https://www.g-ba.de/beschluesse/7609/