Unsere Ziele
Die LAG-eQSH ist in Schleswig-Holstein für die Umsetzung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschuss zuständig. Hintergrund der Richtlinie sind die §§ 135a und 136 SGB V zur Qualitätssicherung.
Das Ziel der LAG-eQSH ist es, mit guter Kommunikation und Zusammenarbeit auf allen Ebenen gemeinsam mögliche Qualitätsdefizite zu identifizieren und ohne erhobenen Zeigefinger im fairen Miteinander einen Weg für die Lösung des Qualitätsproblems zu finden.
Hierbei steht ein qualitätsfördernder und unterstützender Ansatz im Vordergrund, da die Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein bereits jetzt insgesamt hoch ist. Für den trotz alledem bestehenden Beratungs- und Verbesserungsbedarf möchte die LAG-eQSH mit den bestehenden QS-Verfahren eine Hilfestellung bieten und somit die Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität verbessern. Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen, wo nötig, in sachlich und fachlich gebotener Art veranlasst werden. Neben einer Verbesserung der Versorgungsqualität steht auch die Stärkung von Patientensicherheit und Selbstbestimmung im Fokus der Richtlinie.
Weiterhin ist die LAG-eQSH auf Landesebene zuständig für die Umsetzung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) gemäß § 136 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des G-BA: https://www.g-ba.de/richtlinien/41.
Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.
Bindeglied zwischen Bundesebene und Leistungserbringern
Das Team der LAG-eQSH ist Ansprechpartner der Krankenhäuser und Vertragsärzte bei Fragen rund um die externe Qualitätssicherung nach DeQS-Richtlinie.
Garantierte Fachkompetenz bei der Bewertung
Beratende Gremien mit Expertise aus den jeweiligen Fachgebieten beraten über die Ergebnisse der Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein.
Entscheidungsträger für die Tätigkeit der LAG-eQSH
Die Organisationen der Leistungserbringer und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen werden unterstützt von beratenden Mitgliedern.