Gesellschafter
Zur Umsetzung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) haben die beauftragten Organisationen der Leistungserbringer sowie die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen die Landesarbeitsgemeinschaft für einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein (LAG-eQSH) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Den Gesellschaftern obliegen alle administrativen, organisatorischen und monetären Entscheidungen, die in der Regel im Rahmen einer Gesellschafterversammlung getroffen werden.
Gesellschafter der LAG-eQSH
Organisationen der Leistungserbringer
- Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)
- Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH)
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H)
Landesverbände der Krankenkassen und Kassenverbände
- vdek Landesverband Schleswig-Holstein
- AOK NORDWEST
- BKK-Landesverband NORDWEST
- Knappschaft
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- IKK - Die Innovationskasse.
Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.
Bindeglied zwischen Bundesebene und Leistungserbringern
Das Team der LAG-eQSH ist Ansprechpartner der Krankenhäuser und Vertragsärzte bei Fragen rund um die externe Qualitätssicherung nach DeQS-Richtlinie.
Garantierte Fachkompetenz bei der Bewertung
Beratende Gremien mit Expertise aus den jeweiligen Fachgebieten beraten über die Ergebnisse der Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein.
Entscheidungsträger für die Tätigkeit der LAG-eQSH
Die Organisationen der Leistungserbringer und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen werden unterstützt von beratenden Mitgliedern.