Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS SEPSIS)
Gegenstand des Verfahrens ist die Diagnostik und Therapie der Sepsis im stationären Sektor bei volljährigen Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Sepsis ist die schwerste Verlaufsform einer Infektionserkrankung mit einer lebensbedrohlichen Organdysfunktion.
Bundesweit werden ca. 230.000 Fälle pro Jahr erfasst, ca. 50.000 Fälle davon mit einem septischen Schock. Die Krankenhaussterblichkeit bei Sepsis liegt derzeit bei ca. 30%, bei septischem Schock bei ca. 60% der Fälle.
Überlebenswichtig sind eine schnelle Diagnosestellung und sofortige Einleitung der Behandlung.
Für das QS-Verfahren werden mit der fallbezogenen und einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation sowie den Sozialdaten bei den Krankenkassen drei verschiedene Erfassungsinstrumente genutzt, um die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der Krankenhäuser bei der Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit Sepsis einrichtungsvergleichend abzubilden.
Ziele des Verfahrens (DeQS-RL):
- Reduzierung der Mortalität, neu auftretenden Morbidität von Patientinnen und Patienten mit Sepsis
- Verbesserung des Erkennens mittels Screening und des Diagnostikprozesses mittels Blutkulturen bei Sepsis
- Einführung und Vermittlung von Prozessen bei Sepsis mittels Schulungen und SOP
- Verbesserung der antiinfektiven Therapie der Sepsis
- Verbesserung der Prävention von zentralvenösen gefäßkatheterassoziierten Infektionen
Das Verfahren QS Sepsis soll durch das Monitoring der Krankenhäuser mittels Qualitätsindikatoren die gesetzten Ziele erreichen. Insgesamt umfasst das QS-Verfahren 7 Qualitätsindikatoren sowie 7 Kennzahlen. Vier Indikatoren davon werden ausschließlich über die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation berechnet, drei Indikatoren über die fallbezogene QS-Dokumentation.
Das Verfahren QS Sepsis ist zum 01.01.2026 in den Regelbetrieb gestartet. Erste Auswertungen werden im Mai 2027 erwartet. Für die Erfassungsjahre 2026 bis 2028 hat der G-BA eine Übergangsregelung vorgesehen. In diesen Jahren sind keine Sanktionen bei Nichtübermittlung von Datensätzen vorgesehen, zudem gibt es keine Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse für das Erfassungsjahr 2006. Während der Übergangszeit prüft das IQTIG kontinuierlich den Bedarf für Anpassungen und Optimierungen im Verfahren QS Sepsis.
Ein Stellungnahmeverfahren ist erstmals im Auswertungsjahr 2027 zum Erfassugsjahr 2026 vorgesehen. Die LAG-Geschäftsstelle wird bis dahin eine Fachkommission nach Vorgaben der DeQS-RL zusammenstellen.
Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.
Externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären medizinischen Sektor
Die Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird auf Bundesebene durch verschiedene Richtlinien geregelt. Die LAG-eQSH setzt die Qualitäts-sicherungsverfahren (DEQS-Verfahren) und Richtlinien auf Landesebene in Schleswig-Holstein um.