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Abgabefristen für QS-Daten gemäß DeQS-RL auf Stand von 2021 zurückgesetzt

Nach Plenumsbeschluss des G-BA vom 15.12.2022 wurden die Datenlieferfristen für QS-Daten nach DeQS-Richtlinie und nach PlanQI-Richtlinie auf den Stand des Erfassungsjahres 2021 zurückgesetzt und gelten ab sofort:

  • 15.05. -> Daten des 1. Quartals
  • 15.08. -> Daten des 2. Quartals
  • 15.11. -> Daten des 3. Quartals
  • 28.02. -> Daten des 4. Quartals / einrichtungsbezogene Daten QS-WI

Es muss sichergestellt werden, dass die Daten des gesamten Erfassungsjahres bis zum 28.02. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres vollständig und vollzählig übermittelt werden. Für diese Daten besteht eine Korrekturfrist bis zum 15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres. Diese Fristen gelten bereits für die Datenlieferung zum Erfassungsjahr 2022.

Sollstatistiken (DeQS und DeQS_EDOK) und Risikostatistik sind spätestens bis zum Ende der Korrekturfrist (15.03.) zu übermitteln.

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