IQTIG bittet Kliniken um Aktualisierung der Angaben im Standortverzeichnis – Krankenhaustransparenzgesetz
Seit 28. März 2024 ist das Krankenhaustransparenzgesetz mit dem Ziel in Kraft getreten, Patient:innen verständlich und transparent über die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren.
Zusammen mit BMG und InEK entwickelte das IQTIG ein Webportal, in dem sich Patient:innen informieren können. In dem Webportal werden alle Informationen standortbezogen dargestellt. Die Namens- und Adressdaten der Krankenhausstandorte werden aus dem bundesweiten Standortverzeichnis genutzt.
Bei der Verarbeitung der Standortnamen ist dem IQTIG aufgefallen, dass bei vielen Standorten sehr unspezifische und nicht aussagekräftige Namen im Standortverzeichnis hinterlegt sind (bspw. „Hauptstandort“). Höchstwahrscheinlich sind hiervon ungefähr 20 % der Standorte betroffen. Unspezifische und nicht aussagekräftige Standortbezeichnungen im neuen Webportal erschweren den Nutzer:innen die Identifikation des für ihre Fragestellung besten Krankenhausstandorts.
Aus diesem Grund bittet Sie die LAG-eQSH im Namen des IQTIG, Ihre Angaben im Standortverzeichnis zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Die Frist für die Aktualisierung ist der 30. April 2024.
Die für das Webportal nötigen Depseudonymisierungen zu den DeQS-Ergebnissen wird die Datenannahmestelle (stationär) vornehmen und dem IQTIG zur Verfügung stellen.
- Vorheriger Artikel plan.QI-RL: Verfahrensaussetzung zum Erfassungsjahr 2023
- Nächster Artikel Erster QS/QM-Austausch der LAG-eQSH ein voller Erfolg